»Graswurzelbündnis "Die bessere Kita"«
Frage 2

Die sogenannte demografische Rendite bietet für Sachsen eine große Chance. Welche kurz-, mittel- und langfristigen Verbesserungen im Kitagesetz planen Sie für Krippe, Kindergarten und Hort? Welchen Zeithorizont planen Sie für die Novelle des Sächsischen Kita-Gesetzes?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 24.07.2024:

Wir BÜNDNISGRÜNE machen uns dafür stark, dass die sogenannte „demografische Rendite“, die aus sinkenden Kinderzahlen resultiert, in die weitere Verbesserung der Betreuungsrelation in sächsischen Kitas investiert wird. Dafür muss der Landeszuschuss mindestens auf dem Niveau des Jahres 2024 (920 Millionen Euro) fortgeschrieben werden. Einem solchen Moratorium für den Kita-Landeszuschuss (siehe Frage 4) muss zügig eine gesetzlich fixierte Verbesserung der Personalausstattung in sächsischen Kitas folgen, bestenfalls mit dem Doppelhaushalt 2025/26 (Haushaltsbegleitgesetz). Mit der Novelle des Kita-Gesetzes in der zurückliegenden Legislaturperiode haben wir viel für unsere Jüngsten erreicht. Mit Blick auf die Finanzierungsstruktur, die Berechnungsgrundlage für das Kita-Personal und die Inklusion sind aus unserer Sicht jedoch weitere Schritte notwendig. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen mit einem Stufenplan bis 2035 die Fachkraft-Kind-Relation spürbar verbessern, um Kinder individuell zu fördern und pädagogische Fachkräfte zu entlasten. Als Zwischenschritte wollen wir die Vor- und Nachbereitungszeit für das Kita-Personal erhöhen, Fehlzeiten durch Urlaub, Krankheit und Weiterbildung umfassender im Personalschlüssel berücksichtigen und die Praxisanleitung regelhaft anrechnen. Mittelfristig wollen wir die vielen Teilpersonalschlüssel in einem Gesamtpersonalschlüssel pro Einrichtungsart zusammenführen und lediglich den Leitungsanteil gesondert ausweisen. Es ist unser Ziel, eine auskömmliche Grundfinanzierung für alle Einrichtungen zu sichern und die Lasten fair zwischen Land, Kommunen und Eltern zu verteilen. Zur Entlastung der Eltern regen wir mehr Vergleichbarkeit zwischen den Kommunen und eine Deckelung der Elternbeiträge sowie einheitliche Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände an. Welche Schritte wann möglich sind, muss mit Blick auf den Umfang der „demografischen Rendite“ und zu erwartende Bundesmittel („Gute-Kita-Gesetz“, Kita-Qualitätsgesetz ff.) sowie durch den (Haushalts-)Gesetzgeber in Abstimmung mit Kita-Fachverbänden, Trägern, Leitungs- und Fachkräften entschieden werden.

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