»Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. und Zentrum selbstbestimmt leben Sachsen e. V.«
Frage 8

MenschenmitAssistenzbedarfhabeneinRechtdarauf,sich freizuentscheiden,mit welcher Unterstützung sie leben wollen.Druck seitens derLeistungsträger ist menschenrechtswidrig.Eine einheitliche Tarifreglung angelehnt anTVöD fürAssistent*innen würde dem Arbeitskräftemangel in diesem Bereich entgegenwirken.


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 09.07.2024:

Wir setzen uns für die Sicherstellung von Assistenz und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ein. Assistenzstrukturen brauchen eine bedarfsgerechte Ausrichtung. Dazu gehört auch eine besseren Qualifizierung von Assistenzpersonen, um eine gute und individuelle Unterstützung zu gewährleisten. Wir unterstützen den Kampf von Arbeitnehmer*innen für faire Löhne und Arbeitsbedingungen. Dies ist auch ein wichtiger Baustein für die Bewältigung des Fach- und Arbeitskräftemangels. Wir wollen, dass der Freistaat mit gutem Beispiel vorangeht und in seinem Verantwortungsbereich mehr Tarifbindung schafft. Dafür wollen wir im Vergabegesetz festschreiben, dass nur tarifgebundene Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten können und Tariftreue auch bei den Beteiligungsunternehmen des Freistaates festlegen. Eine Tarifregelung im Bereich der Assistenz würde Leistungsnehmer*innen wie Assistent*innen stärken und zur Sicherung von Fachkräften beitragen.

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