»Innovatives Netzwerk Wohnen mit Behinderung«
Frage 5

Werden Sie auf Landesebene einen Wohnberechtigungsschein für Wohngemeinschaften schaffen, der auch Menschen mit Behinderung den Zugang zu Sozialwohnungen ermöglicht, die kein Verwandtschafts- oder Partnerschaftsverhältnis mit den Personen der Wohngemeinschaft haben?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 18.07.2024:

Die Vorgabe, nur Verwandte zu berücksichtigen, stammt aus dem Bundesrecht. Wir setzen uns gemeinsam mit den BÜNDNISGRÜNEN der anderen Bundesländer dafür ein, dort Veränderungen zu erreichen. Auch auf Landesebene haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode versucht, bespielsweise für Baugemeinschaften ohne familiären Zusammenhang Förderwege zu finden. Wir treten an, um diese Aufgabe für sich wandelnde soziale Gemeinschaften zu lösen.

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