»Initiative Familien e.V.«
Frage 4

Derzeit ist die Schulsozialarbeit gesetzlich ausschließlich an Oberschulen vorgeschrieben. Bedarf gibt es aber an allen Schularten. Können Sie sich eine Verpflichtung für alle Schularten vorstellen? In welchem Zeithorizont und mit welchen Landesmitteln wäre das umsetzbar?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 08.08.2024:

Für uns BÜNDNISGRÜNE ist klar: Schule braucht Schulsozialarbeit, denn Schulen sind nicht nur Lern-, sondern Lebensorte. Seit Einführung des Landesprogrammes im Jahr 2017 haben wir kontinuierlich an der quantitativen Ausweitung und der qualitativen Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit gearbeitet. Betrug der Etat für das Landesprogramm 2017/18 noch 15 Mio. € jährlich, haben wir ihn 2019/20 mit 30 Mio. € pro Jahr verdoppelt; der Mittelansatz wurde im aktuellen Doppelhaushalt 2023/24 nochmals erhöht. Aus Landesmitteln wird aktuell an etwa einem Drittel der sächsischen Schulen Schulsozialarbeit finanziert. Dabei ist und bleibt Schulsozialarbeit grundsätzlich eine Leistung der Jugendhilfe und damit eine kommunale Pflichtaufgabe. Im kommenden Doppelhaushalt muss der Gesamtetat für die Schulsozialarbeit deutlich erhöht werden. Neben dem Landesprogramm sollten Wege zur Finanzierungsbeteiligung durch das Kultusministerium geprüft werden. Wir drängen beim (notwendigerweise sukzessiven) Ausbau der Schulsozialarbeit auf eine sozialindizierte Steuerung, um die tatsächlichen Bedarfe vor Ort stärker zu berücksichtigen – anstelle allein die Schulart oder Trägerschaft einer Schule.

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