Diversität und Chancengerechtigkeit in der Wissenschaft ist uns ein besonderes Anliegen. Mit der Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes haben wir erstmalig Beauftagtenstellen geschaffen, wobei insbesondere die Beauftragtenstelle für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu nennen ist, als auch den allgemeinen Diskriminierungsschutz für die Mitglieder der Hochschulen im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlunsgesetzes ausgebaut. Noch bestehende Schutzlücken wollen wir schließen und die Beauftragten entsprechend stärken. Chancengerechtigkeit beginnt bei Studieninteresse. Alle Interessierten sollen bereits die Informationsangebote barrierefrei und selbstständig in Anspruch nehmen können, gleiches gilt für die Studienangebote und die Hochschule als (wissenschaftlicher) Arbeitsort. Zur Chancengerechtigkeit gehört aber auch Personalentwicklung entsprechend des Kaskadenmodells. Zur Chancengerechtigkeit gehören eine geschlechtersensible Ansprache und Ausgestaltung von Studienangeboten für jeweils unterrepräsentierte Geschlechter und eine Erhöhung von transdisziplinären Studiengängen. Gleichermaßen bedarf es einer Erhöhung des Frauenanteils an Professuren und Führungskräften und einer besseren Wertschätzung und Berücksichtigung von »weichen Faktoren« wie guten Lehrleistungen und hochschulisches Engagement bei der Gewährung von hochschulischen Anreizen. Die Verwirklichung von Chancengerechtigkeit stützt sich auf vielerlei Pfeiler.
zurück