»Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.«
Frage 9

Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode eine Novellierung des Sächsischen Inklusionsgesetz vornehmen und dabei die Verpflichtung zur Umsetzung der Vorschriften auf die kommunale Ebene ausdehnen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 09.07.2024:

Wir BÜNDNISGRÜNEN setzen uns für ein inklusives Sachsen ein, in dem jeder Mensch vollständig und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben und teilgeben kann. Umfassende Barrierefreiheit ist ein zentrales Anliegen, damit die Teilhabe für alle Bürger*innen, unabhängig von zeitweiligen oder dauerhaften Beeinträchtigungen, gewährleistet ist. Dafür wollen wir das Inklusions- und Teilhabegesetz zeitgemäß überarbeiten. Weiterbildungen in den Bereichen Vielfalt, Inklusion, Barrierefreiheit und Ableismus müssen für alle Beschäftigten in der Verwaltung zur Verfügung stehen und verpflichtend sein. Die Verpflichtung zur Schaffung der Barrierefreiheit von Webseiten und Anträgen im öffentlichen digitalen Bereich soll ebenso umfassend umgesetzt werden, wie die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden. Kommunalverwaltungen müssen Anreize erhalten, inklusiver zu werden. Die Einrichtung von Beiräten und Selbstvertretungen in allen Landkreisen und Kommunen sowie die Ernennung von hauptamtlichen Beauftragten soll gefördert werden. Um gleiche Chancen und Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen in allen sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten zu gewährleisten, wollen wir darauf hinwirken, dass Barrierefreiheit auch auf kommunaler Ebene umgesetzt wird. Wir setzen auf eine enge Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene und unterstützen sie bei der Umsetzung, um Barrierefreiheit und Inklusion in allen Lebensbereichen zu verwirklichen.

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