»Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V.«
Frage 1

Werden Sie im sächsischen Schulgesetz einen effektiven Diskriminierungsschutz verankern, wie ihn die europäischen Richtlinien vorgeben und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Bundesebene umsetzt?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 09.07.2024:

Das Sächsische Schulgesetz stellt sicher, dass alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen Zugang zu Bildung haben. Es sagt, dass jedes Kind und jeder Jugendliche das Recht auf eine Ausbildung hat, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht, egal, woher sie kommen oder wie viel Geld ihre Eltern haben (Paragraf 1, Absatz 2). Ein Bildungsziel ist, dass Schüler*innen lernen sollen, alle Menschen ohne Vorurteile zu behandeln, egal, welche ethnische oder kulturelle Herkunft, Aussehen, religiöse oder weltanschauliche Ansichten oder sexuelle Orientierung sie haben. Sie sollen auch für ein Zusammenleben ohne Diskriminierung eintreten (Paragraf 1, Absatz 5, Nummer 4). Weiter heißt es, dass die Schule die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderungen fördert. Inklusion ist ein Teil der Schulentwicklung aller Schulen. Das betrifft mehrere Diskriminierungskategorien des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Als BÜNDNISGRÜNE finden wir es auch wichtig, einen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung politisch zu verfolgen. Dies ist wichtig für die Praxis in der Schule: als Schutz vor Diskriminierung jeder einzelnen Person und als Schutz vor der Fortsetzung von Ungleichheiten. Deshalb unterstützen wir BÜNDNISGRÜNEN ein Verbot von Diskriminierung im Schulgesetz. Das bedeutet, dass die Erziehungs- und Bildungsaufgaben entlang der Diskriminierungskategorien des AGG klarer formuliert werden und die Aufgaben und Ziele der Schulentwicklung erweitert werden. Neben einem besseren gesetzlichen Diskriminierungsschutz setzen wir auf eine offene, demokratische und partizipative Schulkultur. Alle, die an der Schule beteiligt sind, sollen für Diskriminierung sensibilisiert werden. Außerdem soll die Ombudsstelle gegen Diskriminierung an Schulen gestärkt werden.

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