»Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V.«
Frage 5

Eine Beschwerdestelle bei Diskriminierung muss unabhängig und mit angemessenen Befugnissen und Mitteln ausgestattet sein, um wirksam zu sein. Die Ombudsstelle beim Sächsischen Kultusministerium erfüllt diese Kriterien bisher noch nicht. Wie werden Sie diese Struktur weiter ausbauen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 09.07.2024:

Die Berufung einer Ombudsperson gegen Diskriminierung an Schulen im Freistaat Sachsen ist ein BÜNDNISGRÜNER Erfolg unserer ersten Regierungsbeteiligung. Wir haben das gegen Widerstände durchgesetzt. Es ist uns damit gelungen, erstmals eine zentrale Anlaufstelle außerhalb des Systems Schule zu schaffen, an die sich Betroffene wenden können, wenn sie Diskriminierungserfahrungen machen. Die Ombudsstelle berät und unterstützt alle an Schule Beteiligten unabhängig. Jedoch ist die Stelle bisher als Ehrenamt ausgestaltet und die unterstützende Geschäftsstelle umfasst nur eine halbe Stelle (gemeinsame Geschäftsstelle mit dem Beauftragten für das Jüdische Leben). Im Gespräch wurde uns gespiegelt, dass man sich hier insbesondere im administrativen Bereich eine Verstärkung wünscht. Dem wollen wir BÜNDNISGRÜNE entsprechen. Zudem sind wir bestrebt, bei Problemanzeigen und Vorfällen an Schulen, die an uns herangetragen werden, auf die Ombudsstelle hinzuweisen, um sie bekannter zu machen und die Sichtbarkeit zu erhöhen. Das eingerichtete Online-Portal zur Meldung von Diskriminierungsfällen erachten wir als guten und niedrigschwelligen Zugangsweg. Wichtig ist aber auch anzuerkennen, dass die Ombudsstelle nicht bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen vermitteln kann und die schulinternen und schulverwaltungsinternen Beschwerdestrukturen nicht ersetzen kann und soll.

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