NEIN. Die Auseinandersetzunen zu einer Verfassungänderung in Sachsen haben gezeigt, dass ein verfassungskonformer Volkseinwand im oben beschriebenen Sinne nicht umsetzbar ist. Gerade die sächsische Verfassung, die eine grundsätzliche Gleichrangigkeit zwischen Parlament und Volksgesetztgebung vorsieht, stellt hohe Hürden an ein verfassungskonformen Volkseinwand. Insbesondere würde mit einem solchem Volkseinwand die Gesetzgebungsfunktion des Landtages erheblich eingeschränkt. Wir schlagen stattdessen einen rechtlichen Volkseinwand vor, mit dem es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht wird, die Verfassungskonformität von Gesetzen direkt beim Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen zu können.
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