»Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. und Zentrum selbstbestimmt leben Sachsen e. V.«
Frage 1

Eine durchgängige Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht und die Grundlage für die Teilhabe aller Menschen. Auch private Anbieter*innen von Waren und Dienstleistungen müssen zu Barrierefreiheit verpflichtet werden.


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 09.07.2024:

Barrierefreiheit ist gut für Alle. Darum setzen wir BÜNDNISGRÜNE uns dafür ein, Barrieren in allen Lebensbereichen abzubauen. Wir machen uns stark für ein inklusives Sachsen, in dem jeder Mensch vollständig und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben und teilgeben kann. Wir streben eine umfassende Barrierefreiheit an, damit Teilhabe für alle Bürger*innen, unabhängig von zeitweiligen oder dauerhaften Beeinträchtigungen, gewährleistet ist. Wir konnten beispielsweise mit dem Programm „Sachsen barrierefrei“ einen wichtigen Impuls für den Ausbau barrierefreier Infrastruktur leisten und wollen daran anknüpfen. Die Verpflichtung zur Schaffung der Barrierefreiheit von Websites und Anträgen im öffentlichen digitalen Bereich ist ebenso umfassend umzusetzen, wie die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang zu allen Bereichen des täglichen Lebens haben, sei es beim Einkaufen, bei der Nutzung von Dienstleistungen oder beim Besuch von Freizeit- und Kultureinrichtungen.

zurück



Impressum