»Konzeptwerk Neue Ökonomie e.V.«
Frage 3

Wie würden Sie als Teil einer zukünftigen Landesregierung dem Risiko der Abwälzung langfristiger Tagebau-Folgekosten auf öffentliche Kassen (z.B. im Falle von Insolvenzen der Braunkohleunternehmen) begegnen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 16.07.2024:

Grundsätzlich gehört ein Ausfall-Szenario aufgenommen in die Mittelfristige Finanzplanung des Freistaats und überhaupt erstmal klar benannt. Dazu gehört dann auch ein politisches Bekenntnis, wer den Ausfall dann trägt. Folgende Ansätze sehen wir: Vorzugsweise durch rasche Schließung aller eventuellen Lücken in den Sondervermögen der Zweckgesellschaften. Hier müssen durch kurzfristige Einmalzahlungen zusätzlich zu den bereits eingelegten Mitteln und zu der aus der gesetzlichen, von der EU-Kommission nunmehr genehmigten Entschädigungszahlung fließende Summe die noch bestehenden Differenzen zu den erwarteten Wiedernutzbarmachungskosten rasch aufgefüllt werden. Die Braunkohleunternehmen haben in der Zeit der Gaspreiskrise hohe Sondergewinne erzielt, die dies ermöglichen. Eine sinnvolle und nutzbare Alternative sind – wenn eine derartige Einmalzahlung nicht vereinbart werden kann – Sicherheitsleistungen nach §56 Abs.2 Bundesberggesetz. Das fordern wir zur Absicherung der öffentlichen Kassen, sofern dem öffentlichen Sicherungsbedürfnis nicht anderweitig und vor allem insolvenzsicher abgeholfen werden kann. Diese Lösungen wären auch für den Fall unmittelbar zu verfolgen, wenn etwa durch gesellschaftsrechtliche Anpassungen Verschiebungen von Vermögens- und/oder Ertragswerten in andere Unternehmen erfolgen würden, die einen Rückgriff auf Gewinne aus dem Folgegeschäft zur Finanzierung der gesetzlichen Verpflichtungen im Zuge der Auflösung bergrechtlicher Rückstellungen unsicher machen würden.

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