»Konzeptwerk Neue Ökonomie e.V.«
Frage 1

Wie beurteilen Sie die bisher durch das Land und LEAG/MIBRAG getroffenen Vorsorgemaßnahmen für die Finanzierung der Braunkohletagebau-Folgekosten im Hinblick auf Umfang und Verlässlichkeit?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 16.07.2024:

Wir bewerten die Vorsorgemaßnahmen als finanzielles Risiko für den Freistaat, sollte das Unternehmen in dem Bereich vorzeitig insolvent gehen, und haben dies auch in Richtung Staatskanzlei kommuniziert. Nachdem in den letzten drei Jahrzehnten keine hinreichend insolvenzsichere Vorsorge existierte, wurde insbesondere auf anhaltenden Druck aus Verbänden und der bündnisgrünen Landtagsfraktion durch das zuständige Sächsische Oberbergamt (Behörde des Sächsischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit) eine dem Grunde nach insolvenzsichere Vorsorgemöglichkeit entwickelt, die auf Zweckgesellschaften und Sondervermögen beruht. Letztere sind dem Freistaat verpfändet und können zur Absicherung der Wiedernutzbarmachungskosten dienen, soweit diese im Wege einer Ersatzvornahme nach Ausfall des gesetzlich verpflichteten Bergbauunternehmens zu erbringen wären. Diese Konstruktion kann aber nur dann hinreichende Sicherheit bieten, wenn auch ausreichende Vermögenswerte/Barvermögen in diese Zweckgesellschaften eingezahlt wurde. Zu Höhe der Einzahlungen, zur Abschätzung der Gesamtkosten und damit zum Stand der Absicherung gibt es jedoch im Freistaat Sachsen keinerlei Transparenz. Vielmehr agiert das zuständige Oberbergamt unter Verweis auf „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ vollständig intransparent. Damit liegt auch die volle Verantwortung für Einschätzungen zum Stand der Sicherung der Finanzierung der Bergbaufolgekosten in dieser Behörde und beim federführenden Ministerium.

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