Ja, wir setzen uns dafür ein, dass alle Wahllokale barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Echte Teilhabe funktioniert nur, wenn Menschen mit Behinderungen aktiv am politischen und zivilgesellschaftlichen Leben und an der Mitgestaltung unserer Gesellschaft teilnehmen können.
Die Verantwortung für die Durchführung der Kommunal- und Landtagswahlen in Sachsen liegt bei den Gemeinden im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung. Dies umfasst auch die Auswahl und Einrichtung der Wahllokale. Laut §13 Kommunalwahlgesetz und §33 Sächsisches Wahlgesetz sollen Wahlräume „so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Menschen mit Behinderungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird.“ Wir setzen uns auf kommunaler Ebene dafür ein, dass diese Vorgaben umgesetzt werden.
Unser Programm für die Landtagswahl veröffentlichen wir in einer Kurzfassung in einfacher Sprache und als Hörfassung sowie in der Langfassung als barrierefreie Datei für Screenreader geeignet (https://gruene-sachsen.de/programm-zur-landtagswahl-2024/).
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