»Verein Kitafachkräfte Sachsen/ Sachsen-Anhalt- Die Stimme aus der Praxis e.V.«
Frage 2

Im Doppelhaushalt 2023/ 2024 gab es für das SächsKitaG bereits eine Novellierung um die Fehlzeiten von pädagogischen Personal zu kompensieren. Welche Gesetzesänderungen, im SächsKitaG, möchte Ihre Partei in der kommenden Legislaturperiode anstreben und durchsetzen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 09.04.2024:

Mit der Verankerung einer Personalreserve im Kitagesetz haben wir rechnerisch 1.000 zusätzliche pädagogische Fachkräfte ins System gebracht und dies entsprechend im Doppelhaushalt 2023/24 finanziert. Im Schnitt bedeutet diese Personalreserve 13 zusätzliche Wochenarbeitsstunden pro Einrichtung und damit eine spürbare Entlastung. Mit der Kitagesetz-Novelle haben wir insgesamt den Fokus auf die Qualitätssicherung und -entwicklung gelegt: Wir haben den Bildungsauftrag geschärft, den Sächsischen Bildungsplan zur verbindlichen Grundlage für die pädagogische Arbeit in den Einrichtungen erklärt und die Schulvorbereitung als längerfristige Aufgabe definiert, die nicht auf das letzte Kita-Jahr begrenzt ist. Wir haben ferner den Weg zu inklusiven Kitas geebnet und die Kindertagespflege wie auch den Hort als gleichwertige Betreuungsangebote durchgängig im Gesetz mitgedacht und adressiert. Wir sind mit der Kitagesetz-Novelle ein gutes Stück vorangekommen, dennoch bleibt viel zu tun. Es war in dieser Legislatur unser Ziel, den Personalschlüssel ehrlicher zu machen. Das ist bisher nicht gut genug gelungen. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen die Fachkraft-Kind-Relation in sächsischen Kitas mit einem Stufenplan bis 2035 spürbar verbessern, um Kinder individuell zu fördern und pädagogische Fachkräfte zu entlasten. Mittelfristig sollen Ausfallzeiten durch Urlaub, Krankheit und Weiterbildung umfassender als bisher im Personalschlüssel berücksichtigt werden. Daneben ist es unser Ziel, die Vor- und Nachbereitungszeit für das pädagogische Personal auszuweiten und die Praxisanleitung zu verstetigen – idealerweise als Regelfinanzierung, nicht über eine Förderrichtlinie. Am Ziel eines schlankeren Kitagesetzes und einer Neuordnung des Finanzierungssystems halten wir fest. Das Erstellen immer neuer „Teilpersonalschlüssel“, wie zuletzt bei der Vor- und Nachbereitungszeit oder der Personalreserve, ist aus unserer Sicht nicht der Weisheit letzter Schluss. Zielführender wäre eine auskömmliche Grundfinanzierung auf Basis eines Gesamtpersonalschlüssels je Einrichtungsart, der nur noch den Leitungsanteil gesondert ausweist. Ebenso sind bei der letzten Novellierung die Themen Dynamisierung des Landeszuschusses, Neuregelungen bei den Elternbeiträgen und Beitragsentlastungen liegen geblieben. Offen ist ferner eine Neufassung datenschutzrechtlicher Regelungen im Kitagesetz. Daneben gibt es auch untergesetzlich Handlungsbedarf. Zu nennen sind hier die Fortschreibung und Weiterentwicklung des Sächsischen Bildungsplans, die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag im Grundschulalter, die Stärkung der Elternarbeit und die Fortentwicklung der Fachberatung. Schließlich steht unverändert die Aufgabe, auf Basis des verankerten Fachkräftemonitorings gemäß § 22a SächsKitaG eine „Fachkräftestrategie Frühkindliche Bildung 2023“ zu erarbeiten und zu implementieren sowie die Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) entsprechend weiterzuentwickeln. Dabei sollte künftig stärker auf Kompetenzen denn auf Abschlüsse abgestellt werden, um mehr Zugänge zum Berufsfeld und Arbeitsort Kita zu eröffnen und multiprofessionelle Teams zu bilden.

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