Mit dem Transparenzgesetz wurde erstmals in Sachsen ein Informationsanspruch geschaffen, mit dem die Bürger*innen Informationen von Behörden erlangen und einen besseren Einblick in staatliches Handeln nehmen können. Im Rahmen einer ersten Evaluation wollen wir dieses Transparenzgesetz mit Hilfe öffentlicher Beteiligung weiterentwickeln. Dabei soll der Anwendungsbereich des Gesetzes auf die kommunale Ebene sowie auf Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand ausgeweitet werden - ein Punkt, für den wir BÜNDNISGRÜNE schon länger werben, da gerade auf kommunaler Ebene das Transparenzgesetz seine volle Wirkung entfalten würde, sei es bei Bauvorhaben oder dem Agieren der Komunalverwaltung, die für viele Bürgerinnen und Bürger eine große Alltagsrelevanz hat. Die Ausnahmen bei den Transparenz- und Dokumentationspflichten sollen zudem deutlich reduziert werden. Denn wir finden: eine starke Demokratie lebt von Transparenz und nicht von deren Einschränkung.
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