Die Entwicklung von Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität ist Teil der bildungswissenschaftlichen Studien- und Prüfungsinhalte nach den Vorgaben der Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I). Die Umsetzung in den Curricula gestalten die Hochschulen autonom und weisungsfrei. Aufgrund der Heterogenität unserer Gesellschaft und damit auch der Schüler*innen sollten die Themen Vielfalt und Diskriminierungsfreiheit, regulär sowie fortlaufend angepasst an gesellschaftliche Entwicklungen und neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, gelehrt werden. Als BÜNDNISGRÜNE haben wir einen Vorschlag für ein Lehrkräftebildungsgesetz auf den Tisch gelegt, in dem wir u.a. ein verpflichtendes Modul zu inklusiver Pädagogik vorsehen. Dabei verstehen wir Inklusion ganzheitlich im Sinne der Einbeziehung vielfältiger Lebenssituationen bzw. als selbstverständlichen Umgang mit Heterogenität und Diversität. Unser Vorschlag war nicht mehrheitsfähig innerhalb der jetzigen Koalition - wir werden ihn erneut einbringen, wenn wir unsere Regierungsbeteiligung fortsetzen können.
Im Bereich der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften müssen derzeit einige Angebote aufgrund einer zu geringen Zahl an Teilnehmenden ausfallen. Wir setzen uns dafür ein, ein breites Angebot an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu sichern und Fortbildungen zu zentralen bildungspolitischen Fragen wie Demokratiebildung und Antidiskriminierung verpflichtend zu machen. Im Zuge der Umsetzung der Strategie „Bildungsland Sachsen 2030“ erwarten wir eine systematische Fortbildungsplanung unter Berücksichtigung analoger und digitaler Fortbildungsangebote (E-Campus). In diesem Zuge sind auch verpflichtende Fortbildungsmodule vorgesehen.
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