Wir wollen die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern in einem Lehrkräftebildungsgesetz und nicht durch eine Lehramtsprüfungsordnung regeln. Dabei wollen wir Lehramtsstudiengänge von gleicher Qualität und Dauer, die sich an Schulstufen und nicht an Schularten orientieren. Wir streben eine größere Praxisnähe in der Lehrkräfteausbildung an. Praxisphasen im Studium sollten früher einsetzen und gut begleitet werden. Ein längeres Blockpraktikum oder ein Praxissemester sollte fester Bestandteil jedes Lehramtsstudiums sein. Entsprechend der neuen Beschlusslage der KMK sind wir offen für die Erprobung dualer Lehramtsstudiengänge in Sachsen. In allen Praxisphasen – schulpraktische Übungen, Praktika, Referendariat – muss genug Zeit und Gelegenheit gegeben sein für wissenschaftliche Reflexion und Rückkopplung mit der Hochschule.
Mit der Lehrplanüberarbeitung von 2019 wurde u.a. das Thema Medienbildung breiter als zuvor in den Schulen verankert und findet sich seither als thematischer Schwerpunkt in der 3. Phase der Lehrkräftebildung in der zentralen Herbstakademie. Wir streben an, dass sich Querschnittsthemen wie Medienbildung und Digitalisierung deutlicher und früher in der Lehrkräftebildung niederschlagen, also auch als obligatorische Module in der hochschulischen Ausbildung oder im Referendariat. Beispiele für solche Module gibt es, etwa „Digitale Medien in der Schule“ für Lehramtsstudierende an der Universität Leipzig und der TU Dresden. Ziel ist es, kompetenzorientierte Standards der Digitalisierung zu erarbeiten, zu erproben und in der Lehramtsausbildung zu verankern. Wir unterstützen solche Ansätze ausdrücklich.
Um für alle Schularten, Fächer und Regionen Sachsens ausreichend Lehrkräfte zu gewinnen, wollen wir Lehrkräfte auch jenseits der Universitätsstandorte aus-, fort- und weiterbilden. Wir unterstützen den Aufbau und die Erweiterung von Lehrerausbildungsstätten im ländlichen Raum, um den „Klebeeffekt“ zu nutzen. Es ist richtig, Lehrkräfte dort auszubilden, wo sie besonders dringend gebraucht werden. Dies gilt auch für Referendarinnen und Referendare für Ober- und Förderschulen sowie Gymnasien. Dabei ist abzuwägen, wo die Einrichtung von Studierendengruppen trotz Unterschreitung der Mindestgröße sinnvoll und wichtig ist – das gilt insbesondere für die Ausbildungsstätte in Löbau, aber auch für die berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigenden an der TU Chemnitz.
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