JA. Als BÜNDNISGRÜNE sind wir der Auffassung, dass die aktuellen Unterschriftenhürden bei Einwohner*innenanträgen zu hoch sind und eine effektive demokratische Teilhabe dadurch deutlich erschwert wird. Wir wollen diese deutlich senken und entsprechend der Einwohner*innenzahl staffeln. Der Vorschlag einer pauschalen Höhe von maximal 300 Unterschriften, ist jedoch unseres Erachtens wegen der deutlich höheren Einwohner*innenzahl in Dresden und Leipzig auf Sachsen nicht unmittelbar übertragbar, wir streben stattdessen eine niedrigen prozentualen Anteil an, der deutlich unter der Grenze von Bürgerbegehren liegt.
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