Das Sächsische Staatsministerium der Justiz ist die zuständige Aufsichtsbehörde für die Justizvollzugsanstalten in Sachsen. Die Anstalten haben entsprechende Mitteilungs- und Berichtspflichten gegenüber dem Ministerium, sodass dieses bei entsprechenden Vorfällen stets davon Kenntnis und Möglichkeit zur Handhabe hat. Darüber hinaus halten wir regelmäßige Kontrollen des zuständigen Fachressorts vor Ort für wichtig, um Missstände oder Probleme direkt und zeitnah zu erkennen.
Wir unterstützen die Tätigkeit der nationalen Stelle zur Verhütung von Folter, welche regelmäßig Evaluationen in den JVA’s durchführt und Auswertungsberichte erstellt. Dies stellt eine wichtige Grundlage für die regelmäßige Überwachung und die Darstellung der Verhältnisse in den Anstalten dar.
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