»Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.«
Frage 7

Wie werden Sie Selbstvertretende und ihre Organisationen in alle Prozesse, die Menschen mit Behinderungen betreffen, einbeziehen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 09.07.2024:

Wir BÜNDNISGRÜNEN setzen uns für eine neue Beteiligungskultur von Menschen mit Behinderung in Sachsen ein. Selbstvertreter*innen und ihre Organisationen sollen in alle Entscheidungsprozesse eingebunden werden, die sie betreffen. Wir setzen uns dafür ein, die Einrichtung von Beiräten und Selbstvertretungen in allen Landkreisen und Kommunen sowie die Ernennung von hauptamtlichen Beauftragten zu fördern. Diese sollen sicherstellen, dass die Bedürfnisse und Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen relevanten Entscheidungen berücksichtigt werden. Mit dem Antrag ’„Nichts über uns ohne uns“ – Inklusion in Sachsen weiter voranbringen’ (Drs. 7/5300) hat die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN festgeschrieben, dass die Perspektive von Menschen mit Behinderung bei der Überarbeitung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention mehr Gewicht bekommt. Auch innerhalb unserer Partei setzen wir uns intensiv mit der Frage auseinander, wie wir Vielfalt und Barrierefreiheit stärker umsetzen können. Dabei beziehen wir selbstverständlich Menschen mit Behinderungen ein, sei es durch unsere Mitglieder oder durch den Rat von Selbstvertreter*innen.

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