Um insbesondere auch neu angekommenen Unternehmer*innen mit geringem finanziellen Kapital gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Förderangeboten zu gewähren und Selbstständigkeit zu ermöglichen, wollen wir die Hürden für unsere Förderangebote senken. Voraussetzung für eine Unternehmensgründung darf nicht die Finanzstärke einer Familie sein. Das bedeutet in Folge beispielsweise, bei Angeboten der Gründungsförderung Nebenerwerbsgründungen zu berücksichtigen, realistische Tagessätze bei der Gründungsberatung anzusetzen und den Eigenmittelanteil bei Investitionen für Bürgschaften des Freistaats abzusenken. Zudem wollen wir vermehrt internationale Gründungsinteressierte ansprechen, ihren Dienstort in Sachsen aufzubauen. Das erfordert eine gezielte internationale Ansprache sowie Überarbeitung von Förderangeboten. So soll u.a. nicht der Wohnort für die Förderung ausschlaggebend sein, sondern der künftige Standort des Unternehmens. Öffentliche Angebote der Wirtschaftsförderung Sachsen und entsprechende finanzielle Unterstützungsangebote zur Anbahnung internationaler Kontakte und von Auslandsgeschäften müssen so ausgestattet sein, dass auch Soloselbstständigen eine Teilnahme ermöglicht wird.
Eine echte Willkommenskultur ist neben den finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen eine unabdingbare Voraussetzung für die Attraktivität des Standortes Sachsen für Neubürger*innen. Damit zugewanderte Fachkräfte und Unternehmer*innen gerne in Sachsen ankommen und bleiben, braucht es in allen Bereichen der Gesellschaft, von der Kinderbetreuung bis zu den Behörden, mehr interkulturelle Kompetenz, gleichberechtigte Teilhabe sowie Widerspruch und Solidarisierung gegen Vorurteile und Rassismus.
zurück