»LAG- Landesarbeitsgemeinschaft Sonderpädagogische Förderung«
Frage 7

7. Welche Konzepte hat Ihre Partei, um die Übergänge von Kita – Schule- Berufsausbildung für Kinder und Jugendliche mit spezifischen Beeinträchtigungen erfolgreich zu gestalten?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 17.05.2024:

BÜNDNISGRÜNES Ziel ist eine inklusive frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung im gesamten Freistaat. Wir wollen, dass Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam aufwachsen. Im Zuge der Novelle des Sächsischen Kitagesetzes haben wir die Inklusion in Kitas gestärkt und, der Sozialgesetzgebung folgend, der inklusiven Kindertagesbetreuung den Vorrang gegenüber der heilpädagogischen Förderung eingeräumt. Wir streben eine Überprüfung der Sächsischen Kita-Integrationsverordnung an. Ziel ist es zu vermeiden, dass durch die Ausweisung einer bestimmten Zahl von Integrationsplätzen – mitunter allein aufgrund räumlicher Ressourcen und unabhängig vom konkreten individuellen Bedarf – Kinder bestimmte Einrichtungen nicht besuchen können oder bei später festgestelltem Eingliederungsbedarf die Kita wechseln müssen. Bei allen Entscheidungen müssen das Kindeswohl und der Vorrang der Inklusion gegenüber der heilpädagogischen Förderung im Mittelpunkt stehen und handlungsleitend sein. Das gilt gleichermaßen beim Übergang von der Kita in die Schule und bei der Wahl des „richtigen“ schulischen Förderortes für Kinder mit Förderbedarf. Mit der Schulgesetznovelle 2022 haben wir die Pilotphase an ausgewählten sächsischen Grundschulen beendet, an denen in den vergangenen Schuljahren auf die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung vor der Einschulung und in Klassenstufe 1 verzichtet wurde. Das Feedback der Schulleitungen war eindeutig: Eine frühzeitige Diagnostik ist zentral, um sonderpädagogische Unterstützung für die Kinder anbieten zu können, die darauf angewiesen sind. Um den Diagnostikstau aufzulösen, der sich in einigen sächsischen Städten bzw. Regionen und Förderschwerpunkten gebildet hat, brauchen wir mehr Fachkräfte mit sonderpädagogischem Knowhow (siehe Frage 5). Entlastend soll sich auch die Digitalisierung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes auswirken. Junge Menschen mit Behinderungen sollen einen gleichberechtigten, diskriminierungsfreien Zugang zur beruflichen und akademischen Bildung haben. Der Übergang von der Schule in die berufliche oder akademische Bildung und das spätere Berufsleben stellt für Menschen mit Behinderungen häufig eine Herausforderung dar. Eine frühzeitige und individuell angepasste Beratung und Unterstützung ist daher entscheidend und sollte alle relevanten Aspekte umfassen – von der Wahl des Ausbildungsberufs oder Studienfachs über die Beantragung von Nachteilsausgleichen oder individuellen Arbeitshilfen bis hin zur Organisation von Praktika. Die Beratung kann durch Schulsozialarbeiter*innen oder externe Beratungsstellen, wie den Jugendberufsagenturen, erfolgen, wobei ein Fokus auf Peer-Beratung, also die Beratung durch Menschen mit Behinderungen, liegen soll. Eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren ist dabei unerlässlich. Mit der Schulgesetznovelle 2022 haben wir berufliche Schulen für eine lernzieldifferente Unterrichtung geöffnet. Neben einem Ausbau von Beratungs- und Berufsorientierungsangeboten streben wir eine Fortsetzung und bedarfsgerechte Ausweitung der Fachpraktiker-Ausbildung sowie eine dauerhafte Förderung des Projekts „QuaBIS“ an der TU Dresden und der Universität Leipzig an. Ebenso wichtig sind Nachteilsausgleiche bzw. Anpassungen bei den Ausbildungs-, Studien- und Prüfungsbedingungen sowie die gezielte Schulung von Personal in Ausbildungsbetrieben und Hochschulen, um die Bedarfe von jungen Menschen mit Behinderungen besser zu berücksichtigen.

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