Unsere Hochschulgebäude bedürfen einer umfassenden Gesamtschau-und lösung bezüglich ihrer barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzung. Der Zugang zur barrierefreien Lehr-und Lernmaterialien muss ausnahmslos gewährt werden, die Umsetzung der bestehenden Anforderungen, insbesondere aus der BITV, ist durchzuführen. Bestehende Nachteile für Studierende sind durch umfassende Nachteilsausgleiche abzubauen. Dauerleiden sind dabei differenziert und individuell zu betrachten. Die Umsetzung des Diskriminierungsschutzes wollen wir für alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschulen zunächst überprüfen, um bestehende Schutzlücken in einem weiteren Schritt schließen zu können. Die Beauftragten für Antidiskriminierung wollen wir dabei in ihrer Rolle personell, institutionell und finanziell stärken.
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