Obwohl jede Wasserkraftanlage standortspezifische Vorgaben, beziehungsweise bauliche Besonderheiten aufweist, welche nicht oder nur bedingt auf andere Anlagen übertragbar sind, prüfen wir permanent, wie Genehmigungsverfahren vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden kann. Notwendig ist, dass die wasserrechtlichen Verfahren in den Landkreisen einheitlich erfolgen. Anlagen, die der Wasserrahmenrichtlinie entsprechen und ökologisch zukunftsfähig sind, brauchen Bestands- und Rechtssicherheit für den Betrieb. Wenn Anträge zu alternativen baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Fischpassierbarkeit eingereicht werden, sollten diese ergebnisoffen geprüft und nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
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