»Verband Mitteldeutscher Promovierendenvertretungen«
Frage 2

Die Anzahl der Studierenden sinkt konstant seit mehreren Jahren. Dieser Trend wird sich langfristig auch auf die Zahl der Promovierenden auswirken. Wie kann dafür gesorgt werden, dass freigewordene Ressourcen so eingesetzt werden, dass Promovierendebessere Forschungsbedingungen vorfinden?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 15.05.2024:

Aus unserer Sicht finden Promovierende dann gute Forschungsbedingungen vor, wenn eine bestmögliche Betreuung während der Promotionsphase gesichert ist, die Vertragsdauer realen Bedingungen entspricht und ausreichend Zeit für die eigene Qualifiaktion – neben der Forschungsleistung – zur Verfügung steht. Hingegen unterliegt die Finanzierung von Forschung und der Ausgestaltung von Beschäftigungsbedingungen nicht ausschließlich der Zuständigkeit der Länder und differiert zwischen Drittmittelbeschäftigten und Qualifizierungsbeschäftigten, so dass der Einsatz möglicher freigewordener Ressourcen unterschiedliche Finanzierungsstrukturen berührt. In den Haushaltsverhandlungen setzen wir uns für eine bedarfs-und aufgabengerechte Finanzierung unserer gesamten Wissenschaftslandschaft ein. Wir stehen für eine Stärkung der Promovierenden und planbaren Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft, woran sowohl im Bund als auch im Land weiter gearbeitet werden muss. In dieser Legislatur haben wir bei der Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes Mindestvertragslaufzeiten in der Promotionsphase geschaffen, den unbedingten Befristungszwang für Drittmittelbeschäftigte aufgehoben, als auch den Anspruch auf Personalentwicklung in die Aufgaben der Hochschulen aufgenommen. Zur Stärkung der Rechte der Promovierenden, haben wir neben der Betreuungsvereinbarung auch die Möglichkeit zur Etablierung eines Promovierendenrates geschaffen.

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