»Zenrum für selbstbestimmt Leben Sachsen e.V.«
Frage 5

Wie werden Sie sicherstellen, dass Barrierefreiheit und Denkmalschutz nicht nur rechtlich gleichgestellt sind, sondern auch wirklich gleichrangig behandelt werden?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 18.07.2024:

Nur wenn denkmalgeschützte Wohngebäude auch tatsächlich bewohnt werden, kann man sie erhalten. In den Denkmalschutzbehörden kann Weiterbildung dazu beitragen, die Belange der Barrierefreiheit stärker als Nutzungsvoraussetzung zu sehen. Die Förderprogramme von Land und Bund für den Erhalt von Denkmalen können grundsätzlich im Rahmen von Sanierungsvorhaben auch für barrierefreie Umbauten genutzt werden. Wir setzen uns schon lange für mehr Mittel für die Denkmalpflege ein und werden das auch weiterhin tun.

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