Nur wenn denkmalgeschützte Wohngebäude auch tatsächlich bewohnt werden, kann man sie erhalten. In den Denkmalschutzbehörden kann Weiterbildung dazu beitragen, die Belange der Barrierefreiheit stärker als Nutzungsvoraussetzung zu sehen. Die Förderprogramme von Land und Bund für den Erhalt von Denkmalen können grundsätzlich im Rahmen von Sanierungsvorhaben auch für barrierefreie Umbauten genutzt werden. Wir setzen uns schon lange für mehr Mittel für die Denkmalpflege ein und werden das auch weiterhin tun.
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