»Hausärzteverband Sachsen«
Frage 8

In immer mehr Bereichen der ambulanten Medizin werden Praxen durch investorengeführte MVZ aufgekauft, deren Geschäftsziel in der Gewinnerzielung ihrer Anteilseigner besteht, d.h. Dritte ziehen Geld aus den Sozialkassen. Wie stehen Sie zum Verbot investorenbetriebener medizinischer Einrichtungen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 17.05.2024:

Diese Frage bezieht sich auf Bundesrecht. Medizinische Versorgungszentren und andere kooperative Versorgungsformen sind aus BÜNDNISGRÜNER Sicht ein wichtiges Element einer besseren Versorgung, insbesondere in ländlichen Räumen. Gewinnerzielung ist in einem Gesundheitssystem, das in starkem Maße durch private Akteure bestimmt wird, keine Besonderheit. Die Alternative hierzu wäre ein rein staatlich betriebenes Gesundheitswesen. An der Absicht, einen Gewinn zu erzielen, ist zunächst nichts auszusetzen. Nicht hinzunehmen wäre es, wenn dieser Gewinn zu Lasten der Versorgungsqualität oder der Patientensicherheit gehen würde. Die in Rede stehenden Studien liefern bislang keine Belege, dass investorengeführte MVZ hier in besonderer Weise im Vergleich zu Einzelarztpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften oder MVZ in rein vertragsärztlicher Trägerschaft auffällig würden. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die ärztliche Berufsausübung geschützt bleibt und rein ökonomische Abrechnungsinteressen der jeweiligen Gesundheitseinrichtung nicht das ärztliche Handeln in diesen Einrichtungen bestimmen. Hierzu muss beispielswiese die Stellung der ärztlichen Leitung dieser Zentren gestärkt werden. Zudem sprechen wir uns für mehr Transparenz aus, damit die Versicherten gut über die Eigentümerstrukturen und Verflechtungen bei MVZ, Berufsausübungsgemeinschaften und Einzelpraxen informiert sind. Außerdem befürworten wir BÜNDNISGRÜNE eine Reform des Vergütungssystems, damit Fehlanreize zulasten von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung behoben werden.

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