»Sächsische Landesärztekammer«
Frage 2

Seit Jahren Tendenz, dass Ärztinnen und Ärzte vermehrt in Angestelltenverhältnisse wechseln und Teilzeitarbeit zunimmt. Zugleich sinkt die Zahl der Niederlassungswilligen. Dadurch nimmt der Mangel an ärztlicher Arbeitszeit signifikant zu. Wie wollen Sie dieser Entwicklung begegnen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 09.04.2024:

Die Entscheidung, ob eine Ärztin/ein Arzt in eigener Niederlassung oder als angestellt Beschäftigte*r arbeitet, ist eine ganz persönliche. Unsere Aufgabe muss es sein, die Lebens- und Arbeitsbedingungen gerade in den untervorsorgten Regionen positiv zu beeinflussen. Aber dies ist nicht nur Aufgabe der Politik sondern der gesamten Gesellschaft. Wir brauchen in allen Regionen in Sachsen eine Willkommenskultur, die zugezogene Menschen herzlich empfängt. Als BÜNDNISGRÜNE wollen wir kommunale und nicht gewinnorientierte Gesundheitszentren in unterversorgten Regionen fördern. Diese können gerade für ein Anstellungsverhältnis gute Arbeitsbedingungen bieten. Auch Teilzeitbeschäftigung ist per se nicht negativ, so kann bereits während der Elternzeit die Beschäftigung in Verbindung mit der Kinderbetreuung erfolgen. Außerdem ergeben sich dadurch flexiblere Möglichkeiten bei der Einsatzplanung. Auch eine Weiterbeschäftigung in Teilzeit nach Erreichen des Rentenalters ist eine weitere flexible Einsatzmöglichkeit.

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