Das geht gar nicht und wir wehren uns gegen diesen Vorschlag. Schon das derzeit vom Finanzministerium angewiesene Stoppen von Antragsverfahren verschiedener Ressorts für Projekte, die bis 2025 durchgeführt werden sollen und für die bereits im aktuellen Doppelhaushalt Mittel eingestellt wurden, ist aus unserer Sicht grob fahrlässig und alles andere als alternativlos. Wichtige zivilgesellschaftliche Vorhaben können nächstes Jahr deshalb gar nicht oder nur verspätet bzw. verkürzt umgesetzt werden – Personal lässt sich so nicht halten. Für den Doppelhaushalt 2025/26 dürften weitere Sparnotwendigkeiten zur Diskussion gestellt werden. Wir BÜNDNISGRÜNE wenden uns gegen eine derart gesellschaftspolitisch blinde Finanzpolitik der pauschalen Kürzungen und Streichungen. Denn sie wirkt der Bewältigung wichtiger Zukunftsaufgaben entgegen und die Gedenk- und Erinnerungsarbeit ist für uns eine Zukunftsaufgabe zur Stabilisierung unserer Demokratie. Wir wollen den Spardruck durch umfassende Investitionspakete und die Anpassung der sächsischen Schuldenbremse an konjunkturelle Schwankungen absenken. Es macht hier einen signifikanten Unterschied, ob Bündnisgrüne weiterhin mitentscheiden können, denn insbesondere die Erinnerungskultur hat in uns eine starke und verlässliche Partnerin.
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