»Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Mitteldeutschland«
Frage 9

Die Haltung von Nutztieren ist anspruchsvoll und sollte im Freiland, aber auch insbesondere in Stallungen art- und tierwohlgerecht sowie umweltverträglich erfolgen. Sehen Sie in Sachsen diesbezüglich Handlungsbedarf? Wenn ja, welchen? Fördern Sie den Neubau von Ställen und wenn ja, welche?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 07.08.2024:

Eine Landwirtschaft, verknüpft mit der Haltung unterschiedlichster landwirtschaftlicher Nutztiere, und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft sind uns BÜNDNISGRÜNEN ein wichtiges Anliegen. Tierhaltung ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und Bindeglied der sächsischen Landwirtschaft. Die Erzeugung qualitätsvoller, sicherer Lebensmittel, unter der enormen Komplexität der rechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen, hat unsere höchste Wertschätzung. Dabei ist die flächengebundene Tierhaltung von besonderer Bedeutung: Sie sorgt für die Schließung regionaler Stoffkreisläufe, die Erhaltung von Grünlandstandorten und Offenlandschaften, die Verwertung von Neben- und Restprodukten der Lebensmittelindustrie sowie für die Förderung vielfältiger Fruchtfolgen. Sie ist für die Entwicklung der ländlichen Räume wichtig - cirka die Hälfte der landwirtschaftlichen Arbeitsplätze befinden sich im Bereich der Tierhaltung. Grünlandbewirtschaftung birgt zudem erhebliches Potenzial für die Bindung von Kohlenstoff im Boden, für die Grundwasserneubildung, für die Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften. Auch der Aufbau von Schlachtkapazitäten in der Region mit kurzen Transportwegen und die regionale Verarbeitung und Vermarktung sind uns wichtige Anliegen. Hier haben wir in der jetzigen Legislatur Konzepte, und ganz konkrete Projekte, für mobile Schlachtung angeschoben und wollen da weiter dranbleiben. Der Umbau der Tierhaltung wird durch verschiedene Instrumente von Bund und Land unterstützt: Wir haben in Ergänzung zu den bestehenden Bundesprogrammen die einzelbetriebliche Investitionsförderung auf den Weg gebracht. Damit wird eine 40 %-Förderung insbesondere für Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls möglich. Der Freistaat fördert hier vor allem Vorhaben zur Wettbewerbsfähigkeit sowie zum Klima- und Umweltschutz. Auch wurde das Baugesetzbuch für Schweine-haltende Betriebe zur baulichen Anpassung der Haltungseinrichtung an die Stufen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes geändert und von Sachsen im Bundesrat unterstützt. Mit der Novelle der sächsischen Bauordnung haben wir auch bestimmte mobile Ställe genehmigungsfrei gestellt, was Kosten und Aufwand bei der Hühnerhaltung erspart. Wir führen auch die Förderung der Zuchtziele Gesundheit und Robustheit fort. Auch Förderprogramme für mehr Tierwohl bei Mutterkühen oder für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe wollen wir weiterführen. Seit Ausbruch der ASP haben wir uns auf unterschiedlichen Ebenen für eine Auslauf- und Freilandschweinehaltung unter geeigneten Schutzmaßnahmen vor ASP-Eintragungen eingesetzt. Mehrfach haben wir bis zur EU-Ebene angeregt, die ASP als reine Wildtierseuche anzuerkennen. Wir bleiben da weiter dran. Hürden für die artgerechte Haltung und Freilandhaltung von Schweinen wollen wir abbauen und alternative Freilufthaltungsformen – wie z. B. Streuobstwiesen mit Weideschweinhaltung – fördern.

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