»Konferenz Sächsischer Studierendenschaften«
Frage 2

Welcher Stellenaufwuchs an den Hochschulen ist bei den befristeten und unbefristeten Stellen notwendig, um gute Lehre und Forschung zu ermöglichen und dabei Themen wie Nachhaltigkeit, Antidiskriminierung und Digitalisierung voranzubringen und sind für letztere Themen Sonderzuweisungen notwendig?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 26.03.2024:

Gute Wissenschaft braucht attraktive und planbare Arbeitsbedingungen. Wir treten daher für eine fortlaufende Erhöhung von unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen neben der Professur ein, um sowohl den Anspruch der Studierenden auf beste Lehr-und Studienbedingungen als auch den Anspruch der wissenschaftlich Beschäftigten auf planbare Karrierewege zu verwirklichen. Mit der Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes wurden die Beschäftigungskategorien Lecturer in Lehre oder Forschung sowie Wissenschaftsmanager:in als unbefristete Beschäftigungsverhältnisse neu eingeführt. Deren eigenständige Profile wollen wir weiterentwickeln. Daneben unterstützen wir, dass grundsätzlich alle dauerhaft an der Hochschule anfallenden Aufgaben auch von dauerhaft Beschäftigten ausgeführt werden. Dafür braucht es als Voraussetzung eine auskömmliche Grundfinanzierung unserer Hochschulen. Die Themen Nachhaltigkeit, Antidiskriminierung und Digitalisierung sind gesetzliche Aufgaben der Hochschulen und sollten daher regelhaft durch die Grundfinanzierung und in den Anreizystemen abgedeckt werden können. Für darüber hinaus gehende Bedarfe sind zweckgebundene Sonderzuweisungen möglich und durch kommende Haushalte bereitzustellen.

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