»b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e. V.«
Frage 4

a) Um die berufspolitische Situation selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter zu verbessern, setzen wir uns für folgende Änderungen ein: b) Aus folgenden Gründen sind wir gegen Änderungen der aktuellen berufsrechtlichen Situation für selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter:


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 08.08.2024:

Das Thema ist ein bundespolitisches - aus dieser Perpektive antworten wir hier. Um die berufspolitische Situation selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter zu verbessern, sehen Bündnis 90/Die Grünen folgende Änderungen als diskussionswürdig an: Eine Erweiterung der Befugnisse im Sinne, dass einerseits qualifizierte Buchhalter die Erlaubnis erhalten, Umsatzsteuervoranmeldungen zu erstellen und andererseits die Möglichkeit der vollständigen Einrichtung von Buchhaltungssystemen durch selbständige Buchhalter geschaffen wird. MdB Katharina Beck hat sich dazu entsprechend geäußert. Eine Entbürokratisierung der steuerlichen Prozesse, um Buchhaltern und KMUs das Arbeiten zu erleichtern, streben wir an und denken, dass die Unterstützung neuer Geschäftsmodelle, wie beispielsweise digitaler Buchhaltungsdienste, den Zugang zu Buchhaltungsdienstleistungen erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit kleiner Anbieter stärken könnte. Wir verweisen auf folgenden aktuellen Sachverhalt: Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Oktober 2023, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe“ (20/8669) erstmals beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Handlungsbedarf bestehe, „nachdem die Europäische Kommission in ihrem Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018 / 2171 die Auffassung vertreten hat, dass die im StBerG vorgesehenen Ausnahmen von der Beschränkung der Erbringung von Hilfeleistung in Steuersachen unsystematisch und inkohärent seien“, erklärt die Bundesregierung. Am 13.12.2023 gab es dazu eine Anhörung. Die ursprünglich für Donnerstag, 14. März 2024, vorgesehene Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe“ (20/8669) wurde von der Tagesordnung des Bundestages wieder abgesetzt. Wir empfehlen, wenn noch nicht geschehen, die Kontaktaufnahme zu den Fach-Abgeordneten der Regierungskoalition im Bund, um eigene Perpektiven nochmals deutlich zu machen.

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