Nach §8 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz dürfen sich selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter auch als solche bezeichnen. Sind Sie dafür, dass selbständige (Bilanz-)Buchhalter mit dem Begriff »Buchhaltung« auch werben dürfen, ohne die ihnen erlaubten Tätigkeiten im Einzelnen aufzählen zu müssen?
Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 08.08.2024:
Ja.
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