»StuRaMed Leipzig – Fachschaftsrat Medizin«
Frage 10

Unterstützen Sie die Forderung nach der Kompetenzverlagerung der normativen Feststellung der Prüfungsunfähigkeit weg von den Prüfungsausschüssen und hin zu Ärztinnen und Ärzten und damit der Subsumtionskompetenz von Ärzt:innen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 18.07.2024:

Ja. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen haben wir auch eine Änderung des Sächsischen Hochschulgesetzes verbunden. Diese tritt zum 01.01.2025 in Kraft und regelt in § 36 Abs. 10 SächsHSG, dass für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen der Prüfungsunfähigkeit ausreicht. Die nähere Ausgestaltung des Verfahrens ist der Prüfungsordnung vorbehalten. Dafür haben wir BÜNDNISGRÜNE uns stark gemacht.

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