»Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. und Zentrum selbstbestimmt leben Sachsen e. V.«
Frage 9

Selbstvertreter*innen&ihreOrganisationen müssen systematisch&anhand festgelegterStandards in alleProzesse,dieMenschen mitBehinderungen betreffen, einbezogen&mitRessourcen ausgestattet werden.Eine gute&kritische Begleitung derRegierungsarbeit aufLandesebene durchSelbstvertreter ist ehrenamtl nicht m…


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 09.07.2024:

Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns für eine neue Beteiligungskultur von Menschen mit Behinderung in Sachsen ein. Selbstvertreter*innen und ihre Organisationen sollen in alle Entscheidungsprozesse, die sie betreffen, eingebunden werden. Mit dem Antrag „Nichts über uns ohne uns“ – Inklusion in Sachsen weiter voranbringen (Drs. 7/5300) hat die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN festgeschrieben, dass die Perspektive von Menschen mit Behinderung bei der Überarbeitung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention mehr Gewicht bekommt. Zudem wurde in dieser Legislatur ein hauptamtlicher Landesinklusionsbeauftragter eingesetzt. Wir setzen uns dafür ein, die Einrichtung von Beiräten und Selbstvertretungen in allen Landkreisen und Kommunen sowie die Ernennung von hauptamtlichen Beauftragten zu fördern. Diese sollen sicherstellen, dass die Bedürfnisse und Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen sie betreffenden Entscheidungen berücksichtigt werden.

zurück



Impressum