Ja.
Wir befürworten eine landesweit einheitliche, bundesweite (um Konkurrenzsituationen bestmöglich zu vermeiden) Vereinbarung für die Aufwandsentschädigung im PJ. Die Höhe der Aufwandsentschädigung muss ein Ausdruck der Wertschätzung der Arbeit der Studierenden sein und ausschließen, dass Studierende einen Nebenerwerb in dieser intensiven Phase ihrer Ausbildung ausüben müssen oder nur unter Rückgriff auf familiäre Unterstützung das PJ finanzieren können. Der BAföG-Höchstsatz ist dabei eine gute Diskussionsgrundlage.
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