»Sächsischer Landesbauernverband e.V.«
Frage 8

Welche Hochwasserschutzmaßnahmen haben für Ihre Partei Priorität? Welchen Beitrag können aus Ihrer Sicht Sachsens Landwirte und Grundeigentümer für die Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes des Freistaates Sachsen leisten und wie sollen sie dafür entschädigt werden?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 14.05.2024:

Wir BÜNDNISGRÜNE sind überzeugt, dass technischer Hochwasserschutz allein nicht ausreichen wird. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Zunahme von Wetterextremen wie Hochwasser und Starkregen im Zuge des Klimawandels. Wir setzen uns daher für eine Reihe von Maßnahmen ein. Ein wichtiger Punkt ist die Renaturierung von Auen und die Reaktivierung von Überschwemmungsflächen. Wir haben dafür das sächsische Auenprogramm mit Ressourcen und konkreten Maßnahmen auf 3.800 Hektar Fläche untersetzt und geben bei Planung und Genehmigung naturnahen Flächen Vorrang. Damit verbunden ist das Ziel, den Wasserrückhalt in der Fläche auszuweiten. Durch Extensivierung der Flächennutzung und Aufforstung insbesondere im Einzugsgebiet der Flüsse kann Erosion reduziert und auf ökologische und effektive Art vor Hochwasser geschützt werden. Sachsens Landwirte und Grundeigentümer können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Dafür sollen sie auch entschädigt werden. Insbesondere für den Erwerb von Flächen zur Gewässerentwicklung und -renaturierung rund um Seen und Teiche drängen wir auf ein Budget zur Gewässerentwicklung und Gewässerrenaturierung im Landeshaushalt und setzen uns für ein Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand auch für Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und Gewässerrenaturierung ein. Hochwasserschutz durch Wasserrückhalt in der Fläche gilt als Zielstellung ebenso in urbanen Gebieten, weshalb wir uns für sog. Schwammstadt-Maßnahmen einsetzen, etwa Entsiegelung, Fassaden- und Dachbegrünung sowie städtische Wasserspeicher. Für diese Maßnahmen existieren bereits Förderprogramme.

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