»Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V.«
Frage 6

Werden Sie ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für Lehr- und Lernmittel im Schulgesetz festschreiben?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 09.07.2024:

In Sachsen sind lediglich die Druckwerke für die Unterrichtsfächer Evangelische Religion, Katholische Religion und Ethik zulassungspflichtig, Lehr-/Lernmittel für alle weiteren Fächer sind zulassungsfrei. Jedoch gehören die Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, der Verfassung des Freistaates Sachsen und dem Sächsischen Schulgesetz zu den Zulassungskriterien. Wir BÜNDNISGRÜNE halten die Freiheiten bei der Beschaffung und beim Einsatz von Lehr- und Lernmitteln grundsätzlich für richtig. Kritisch ist, dass es kein Korrektiv gibt und die Meldekette bei diskriminierenden Inhalten in Lehr-/Lernmitteln bisher nicht funktioniert. Es ist aus unserer Sicht nicht notwendig, sämtliches Unterrichtsmaterial einer Prüfung zu unterziehen, jedoch sollte eine Stelle in der Schulaufsicht einschreiten, wenn diskriminierende Inhalte identifiziert werden. Eine solche Stelle sollte auch anlassbezogen Lehr- und Lernmittel überprüfen und bei Verstößen aus dem Verkehr ziehen können.

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