Beratungs- und Unterstützungsprojekte für queere geflüchtete Menschen, Sensibilisierung der Zivilgesellschaft und Migrantenorganisationen sind wichtige Maßnahmen, um Rechte von queeren sowie allen geflüchteten Menschen zu gewährleisten. Unter den sächsischen Trägern, welche die bundesgeförderte Asylverfahrensberatung durchführen, befinden sich auch zwei Beratungsstellen, welche konkret queere geflüchtete Menschen beraten. Die notwendigen Eigenmittel werden auf unsere Initiative auch durch das Land Sachsen bereitgestellt. Darüber hinaus fördert der Freistaat insbesondere über Förderrichtlinien Beratungs- und Unterstützungsprojekte für queere geflüchtete Menschen und die Sensibilisierung der Zivilgesellschaft. Wir BÜNDNISGRÜNE haben uns für eine auskömmliche Finanzierung dieser Projekte eingesetzt und werden dies auch in Zukunft tun. Mit dem in dieser Legislatur verabschiedeten Integrations- und Teilhabegesetz haben wir eine rechtliche Grundlage zur Förderung von Integrationsprojekten und Migrantenselbstorganisationen geschaffen. Davon eingeschlossen sind auch Projekte zur Unterstützung von queeren geflüchteten Menschen.
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