»LAG Gewaltfreies Zuhause Sachsen e.V.«
Frage 6

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass sachsen- und bundesweit so genannte „Trennungstötungen“ von Justiz, Verwaltung bis hin zu den Medien, als Femizide anerkannt werden?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 22.07.2024:

Geschlechtsspezifische Gewalt muss anerkannt werden, als das was es ist: eine strukturelle Gewalt aufgrund des Geschlechts. Wir alle sind in der Pflicht, diese nicht weiter zu bagatelliseren, sondern die Ernsthaftigkeit und die Notwendigkeit politischen Handelns zu erkennen und Femizide auch als solche zu benennen. Daher wollen wir eine genaue und gesondert ausgewiesene Erfassung von geschlechtsspezifischer Gewalt (Femizide, häusliche Gewalt), in der jährlich erscheinenden polizeilichen Kriminalstatistik, um damit das Problembewusstsein zu stärken. Gleichzeitig sind wir deswegen auch zurückhaltend bei einer pauschalen Erfassung aller Trennungstötungen als Femizide. Wir haben die Sorge, dass aufgrund einer fehlenden Legaldefinition durch die einheitliche Erfassung der Besonderheiten und Komplexität der einzelnen Fälle nicht ausreichend Rechnung getragen würde und somit der gewünschte Effekt nicht erzielt würde. Daher scheint es uns zielführender, die Sensibilisierung der beteiligten Behörden in diesen Fällen durch verpflichtende Aus- und Fortbildungen zu verstärken, damit die Strafzumessungsregel in § 46 angemessen berücksichtigt wird.

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