»Sächsischer Volkshochschulverband e.V.«
Frage 1

„Weiterbildung ist ein eigenständiger, gleichberechtigter Teil des Bildungswesens im Freistaat Sachsen“ (§1 Sächs. Weiterbildungsgesetz). Welchen Stellenwert hat allgemeine Erwachsenenbildung im Bildungssystem für Sie und welche Konzepte hat Ihre Partei, um die Weiterbildungsstrukturen zu stärken?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 29.04.2024:

Wir BÜNDNISGRÜNE wollen Weiterbildung als 4. Säule des Bildungssystems – nach Kita, Schule und Hochschule – stärken. Weiterbildung und lebenslanges Lernen sind essenziell, weil Lebens-, Bildungs- und Berufswege immer seltener linear verlaufen. Arbeitswelt und Gesellschaft wandeln sich rasant, die Transformationsprozesse des 21. Jahrhunderts und die multiplen Krisen der Zeit müssen bewältigt werden, individuell wie auch gesellschaftlich. Neben der berufsbezogenen Weiterbildung entfällt etwa jede fünfte Weiterbildungsaktivität auf den Bereich der allgemeinen, nicht berufsbezogenen Weiterbildung. Diese ist gleichzeitig Voraussetzung und Ausdruck eines selbstbestimmten Lebens und aktiver gesellschaftlicher Teilhabe. Allgemeine Weiterbildung ist wichtig für viele ehrenamtlich Tätige, aber auch unverzichtbar für die Stärkung unseres demokratischen Gemeinwesens. Wir wollen und wir brauchen kompetente, mündige Bürgerinnen und Bürger. Deshalb darf Weiterbildung nicht thematisch verengt oder einer strikten Verwertungslogik unterworfen werden. In einem Antrag der Koalitionsfraktionen haben wir unsere Leitplanken für eine zukunftsfähige Weiterbildungslandschaft gesetzt, die ihren Niederschlag im novellierten Weiterbildungsgesetz (WBG; ab 01.01.2024) gefunden haben. Dabei war uns wichtig, die Grundversorgung mit Weiterbildungsangeboten ebenso zu gewährleisten wie die Trägervielfalt. Die reine Output-Orientierung durch die Vergütung von Unterrichtsstunden wird abgelöst von einer verlässlichen Finanzierung, die auch die Festanstellung von pädagogischem Personal ermöglicht. Außerdem streben wir mit der Neufassung des WBG (und der neuen Weiterbildungsförderungsverordnung (WbFöVO)) eine Erhöhung der Weiterbildungsdichte, der Weiterbildungsbeteiligung sowie eine bessere Zugänglichkeit für bisher unterrepräsentierte Zielgruppen an. Schließlich sind Weiterbildungseinrichtungen, gerade die Volkshochschulen, fester Bestandteil kommunaler Bildungslandschaften, so dass das WBG auch darauf zielt, ihre regionale und kommunale Verankerung und Vernetzung weiter zu festigen und zu stärken. Auch künftig wollen wir innovative Ansätze und Angebote gezielt fördern, zudem wird uns das Thema Anerkennung von Kompetenzen, die durch nicht-formales und informelles Lernen erworben wurden, weiter beschäftigen. Als BÜNDNISGRÜNE unterstützen wir zudem den Volksantrag für ein Bildungsfreistellungsgesetz.

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