»Impact Hub Leipzig GmbH, Impact Hub Dresden«
Frage 1

1. Gründerfonds und Business-Angel-Bonus Wie stehen Sie demnach zu einer Ergänzung des TGFS in Form eines neuen “Sozialinnovationsgründungsfonds”, einer Ausweitung des bestehenden SINN-Programms, und der Fortführung des Business Angel Bonus?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 18.06.2024:

Nach BÜNDNISGRÜNER Auffassung sind Sozialunternehmer:innen und gemeinwohlorientiert wirtschaftende Unternehmen in Sachsen in der politischen Wahrnehmung noch unterrepräsentiert. In der vergangen Legislatur konnte das wirkungsorientierte Wirtschaften in Sachsen jedoch mehr Präsenz gewinnen. Neben externen Effekten und der vermehrten öffentlichen Präsenz von Initiativen, Unternehmen, HUBs und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege trugen landesfinanzierte Maßnahmen, wie die Zukunftsplattform SINN oder die Basiserhebung im Rahmen des Mittelstandsberichtes zur erhöhten Sichtbarkeit bei. Als BÜNDNISGRÜNE werden wir uns in der kommenden Legislatur weiter für die Stärkung von sozialen Innovationen, Social Entrepreneurs und gemeinwohlorientierten Unternehmen einsetzen. Dabei gilt, konsequent die Zugänglichkeit der Förderangebote des Freistaates zu prüfen und zu optimieren. Das bestehende SINN-Programm ist dringend weiterzuführen um den strukturellen Aufbau von Beratungs- und Vernetzungsangeboten und niedrigschwelligen Förderangeboten zu verstetigen. Zur Stärkung sozial innovativer Gründungsaktivität ist eine Ausweitung des Angebotes durch einen niedrigschwelligen Kleinprojektefonds innerhalb des ESF Plus zu prüfen. Das Business Angel Bonus Programm wird im Rahmen des JTF weitergeführt. Zur Stärkung von Sozialunternehmen auch nach der Gründungsphase ist in der kommenden Legislatur eine detailliertere Auswertung verschiedener Instrumente nötig. Um langfristig den besonderen Bedarfen von sozialen und ökologischen Investitionen bei wachsenden Unternehmen zu begegnen, sind unterschiedliche Maßnahmen strategisch zu evaluieren. Insbesondere Optionen zur Bereitstellung eines Fonds oder erweiterter Haftungsfreistellung bei Darlehenangeboten für Sozialunternehmen sind zu prüfen. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass auch das Wirtschaftsressort die Stärkung von Sozialunternehmer*innen im Freistaat bedarfsgerecht strategisch aufbaut.

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