»Ingenieurkammer Sachsen«
Frage 5

Kommunale Wärmeplanung ist eine Frage der Daseinsvorsorge und eine Aufgabe, die mit Ingenieurverstand gelöst werden kann und sollte. Wir fordern die zügige Umsetzung einer landesrechtlichen Regelung unter Einbeziehung der in der Ingenieurkammer gebündelten Fachkompetenzen.


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 09.08.2024:

Die landesrechtliche Regelung zur Kommunalen Wärmeplanung wird aktuell mit Hochdruck in der sächsischen Staatsregierung unter Federführung des Sächsischen Ministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft erarbeitet. Wichtig ist hierbei, dass die Kommunen sowohl finanziell als auch fachlich unterstützt werden, um diese wichtige, richtungsweisende Aufgabe angemessen zu erledigen. Dies kann nur in koordinierter Zusammenarbeit aller Akteure gelingen. Die vorhandenen Fachkompetenzen, wie unter anderem der Energieversorger und Wohnungswirtschaft vor Ort, des Verbands Kommunaler Unternehmensowie der Kammern, sind dabei sind dabei zwingend einzubeziehen.

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