»LAG Gewaltfreies Zuhause Sachsen e.V.«
Frage 2

Werden Sie bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Sachsen besonders schutzwürdige Gruppen wie Frauen, behinderte Frauen, Frauen mit Migrationsgeschichte und queere Menschen berücksichtigen? Wenn ja, wie?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 22.07.2024:

Ja, werden wir. Denn häusliche und sexualisierte Gewalt findet tagtäglich statt und kann dabei alle treffen, unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialen Status. Besonders schutzbedürftige Gruppen brauchen jedoch auch spezielle Angebote, die wir sicherstellen wollen. Zu ihnen gehören Frauen mit Behinderung, Frauen mit Migrationsgeschichte, queere Menschen, aber ebenso Sexarbeiter*innen, Minderjährige oder suchterkrankte Frauen. Wir setzen uns daher weiterhin für eine auskömmliche Finanzierung der Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen ein, um Aufnahmestopps zu verhindern. Außerdem wollen wir den Personalschlüssel bedarfsgerecht anpassen, um so eine passgenaue Unterstützung und Betreuung vor Ort zu gewährzuleisten, sowie Mittel für bauliche Investitionen (z.B. in die Barrierefreiheit) sicherzustellen. Außerdem legen wir - in Umsetzung des LAP Istanbul-Konvention - einen Fokus auf die Reduktion von Bürokratie für betroffene Frauen und hier insbesondere in Zusammenarbeit mit städtischen Institutionen.

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