Wir wollen den demokratisch gewählten Organen und Gremien der Hochschule stärkere Verantwortung zukommen lassen. Durch eine Änderung des Sächsischen Hochschulgesetzes streben wir zukünftig eine paritätische Besetzung von Senat und Fakultätsräten an. Wir stehen für eine konsequente Stärkung des ehrenamtlichen Engagements von Studierenden an unseren Hochschulen. Dieses Engagements muss man sich derzeit auf vielen Ebenen »leisten können«. Daher wollen wir die Einführung von angemessenen Sitzungsgeldern für die gesetzlich vorgesehenen Gremien, Organe und Beauftragtenstellen prüfen. Darüber hinaus wollen wir die vielfältige Arbeit der Landesstudierendenvertretung durch eigene Mittel für laufende Zwecke absichern.
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