»Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen e. V.«
Frage 2

Im Zusammenhang mit innerstädtischen Investitionen fordern wir, dass Ausgleichsmaßnahmen unmittelbar am Investitionsobjekt deutlich besser gestellt werden als Ausgleichsaktivitäten auf der grünen Wiese. Unterstützen Sie unsere Position?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 24.07.2024:

Wir unterstützen diese Position. Besonders in den verdichteten Stadträumen ergibt sich häufig das Problem der Flächenverfügbarkeit für den ortsnahen Ausgleich. Wir streben deshalb in den Kommunen eine aktive Flächenerwerbsstrategie an und unterstützen Maßnahmen zur Begrünung des öffentlichen Straßenraums. Wir wollen, dass Bepflanzung zur Grundstückseinfriedung in Form von Bäumen, Gehölzen, Hecken, die einen ökologischen Wert haben, zukünftig zu einem Teil anerkannt werden als Ausgleichsmaßnahme, insbesondere, wenn es sich um unbebaute Grundstücke handelt. Wir brauchen mehr grüne und blaue Infrastruktur; auch Objektbegrünungen, Fassadenbegrünungen, Dachbegrünungen, Naturteiche u.ä. tragen dazu bei. Für wegfallende Bäume braucht es neue Bäume, das ist uns wichtig. Wenn sich diese am Objekt befinden, sollte das gelten dürfen.

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