»DBSH Sachsen e.V.«
Frage 9

Nach §4a SGB VIII werden in Abs. 3 öffentliche Träger in die Pflicht Selbstvertretungsstrukturen anzuregen und zu fördern. Wie konkret unterstützen Sie die Entwicklung, Etablierung und langfristige Unterstützung von Selbstvertretungsstrukturen in der sächsischen Jugendhilfe?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 12.08.2024:

Die Jugendhilfe ist der Bereich, der für die Landkreise und Kreisfreien Städte einen großen Kostenfaktor darstellt. Nicht in allen Landkreisen gibt es eine klare Planung, oftmals müssen Träger wie der Kinder- und Jugendring darum kämpfen, rechtzeitig Bescheide zu bekommen. Die Arbeit ist von Unsicherheit geprägt, Personal arbeitet immer unter dem Druck kurzfristiger Verträge. Es gibt nicht immer ein gutes Verhältnis zwischen Verwaltung und Trägern. Insofern besteht hier Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Selbstvertrungsstrukturen in der sächsischen Jugendhilfe. Unser Ansatz ist, einen breiten Diskussionsprozess anzustoßen, der die Situation der Jugendhilfe in den Kommunen betrachtet und dann in Handlungsempfehlungen für die Politik mündet. Wir halten das für unerlässlich. Sollte die Frage auch das Thema Mitwirkung von jungen Menschen beinhalten, antworten wir dazu: Junge Menschen in Sachsen müssen besser beteiligt werden. Deshalb wollen wir die Gemeindeordnung von einer „Soll“ zu einer „Muss“-Bestimmung ändern. Außerdem regen wir mehr Beteiligungsformate durch kommunale Initiativen wie Jugendstadträte, Zukunftswerkstätten etc. an. Auf Landesebene wollen wir das Wahlalter für Kommunal- und Landtagswahlen senken und so jungen Menschen mehr politisches Mitspracherecht geben.

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