»Initiative sächsiche Katzenverordnung«
Frage 1

Wird Ihre Partei den Erlass und die Umsetzung einer landesweiten Katzenverordnung, nach §13b des Tierschutzgesetzes, in Sachsen unterstützen?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 24.07.2024:

Wir stehen einer Diskussion zum Erlass einer Katzenschutzverordnung durch die Exekutive, so wie es das Tierschutzgesetz vorsieht, offen gegenüber. In dieser Legislaturperiode wurde ein Gesetzesvorschlag von Seiten der Opposition vorgelegt, in dem Kommunen ermächtigt werden, eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht für Freigängerkatzen einzuführen. In den Koalitionsverhandlungen hat das Thema keine Mehrheit gefunden, so dass es nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Entsprechend vertragstreu verhalten wir uns. Das Thema wird unterschiedlich bewertet, auch in unserer Partei. Uns ist es wichtig, dass wir mit allen dafür zuständigen Partnern in der Diskussion bleiben, um das Für und Wider sachlich und fachlich zu beraten. Wir vertreten außerdem die Auffassung, dass das mit den kommunalen Spitzenverbänden zu besprechen ist, inwiefern die Notwendigkeit hier gesehen wird. Entscheidet sich beispielsweise Kommune A auf Grund einer Katzenschutzverordnung tätig zu werden, werden fortpflanzungsfähige Katzen aus benachbarten Kommunen zuwandern, da in den Gebieten mit weniger Katzen das Nahrungsangebot besser ist. Das entspräche einem Kampf gegen Windmühlen. Bei einer landesweiten Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht müssen wir das Tierschutzgesetz beachten, das solche Maßnahmen nur dann erlaubt, wenn hohe Populationen wildlebender Katzen zu hohem Tierleid führen. Wir sind absolut dafür, dort, wo dieser Fall besteht, Regelungsklarheit zu schaffen. Kennzeichnung und Registierung sind für uns zustimmungsfähig, eine pauschale Kastrationspflicht nicht so ohne weiteres.

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