»Länger Gemeinsam Lernen - Gemeinschaftsschule in Sachsen e.V.«
Frage 1

Seit 1. August 2020 ist in Sachsen die Gemeinschaftsschule als weitere Schulart zulässig. Wie bewerten Sie den bisherigen Einführungsprozess?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 11.06.2024:

Unter BÜNDNISGRÜNER Regierungsbeteiligung ist es gelungen, die Gemeinschaftsschule als neue Schulart im Sächsischen Schulgesetz zu verankern. Das ist ein Erfolg – doch die Hürden sind hoch. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass es aufgrund der geforderten Vierzügigkeit in Klassenstufe 5 sehr schwer ist, geeignete Standorte für Gemeinschaftsschulen zu finden, sei es aufgrund zu geringer räumlicher Kapazitäten, enormem Erweiterungs- bzw. Ausbaubedarf (bei Umwandlung einer Schule zur Gemeinschaftsschule) oder, im ländlichen Raum, aufgrund zu geringer Schüler*innenzahlen. Wir BÜNDNISGRÜNE freuen uns über jede neue Schule des längeren gemeinsamen Lernens und sind überzeugt: Dem ersten Schritt für längeres gemeinsames Lernen müssen weitere folgen. Wir setzen uns dafür ein, die hohen Hürden bei der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ in Schulgesetz und Schulordnung abzusenken. Wir wollen mehr Schulen des längeren gemeinsamen Lernens – sowohl in den kreisfreien Städten als auch in den Landkreisen. Die hohen Anmeldezahlen der Gemeinschaftsschulen dokumentieren das große Interesse der Familien. Gemeinschaftsschulen leisten einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit, sozialer Integration sowie zur Schul- und Unterrichtsentwicklung. Außerdem können sie helfen, Schulstandorte zu erhalten und zu sichern.

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