Wir teilen die Kritik, dass die Schulgeldfreiheit für ausgewählte schulische Ausbildungsberufe im Grunde belegt, was stets bestritten wurde und noch immer bestritten wird: dass die Finanzierung von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft nicht so auskömmlich ist, dass tatsächlich auf ein Schulgeld verzichtet werden kann. Eine auskömmliche Finanzierung freier Schulen, insbesondere durch Streichung des Absenkungsfaktors bei der Berechnung der Personalausgaben-Zuschüsse, bleibt unser Hauptaugenmerk. Dennoch sehen wir es als legitim an, wenn der Freistaat durch Ausbildungszuschüsse – nicht anderes ist die derzeitige Form der „Schulgeldfreiheit“ – die Ausbildung in bestimmten (Mangel-)Berufen gezielt fördert, derzeit insbesondere Pflegefachkräfte (über Ausbildungsfonds), Erzieher*innen, Heilerziehungspfleger*innen sowie die Gesundheitsfachberufe Ergo-, Logo- und Physiotherapie (über Zuschüsse). Perspektivisch sollten aus unserer Sicht auch die Ausbildungsgänge Sozialassistent*in sowie (Kranken-)Pflegehelfer*in einen Zuschuss erhalten, damit kein Schulgeld mehr erhoben werden muss. Eine Anhebung der Ausbildungszuschüsse findet unsere Unterstützung und sollte im Zuge der kommenden Haushaltsverhandlungen geprüft werden.
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